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Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Stundungs- und Erlass-Stelle

SteuernummernAufgabenbereichDienststelleTelefon 0831 256- + Nebenstelle
123/150/00000 - 123/799/99999 Stundungs- und Erlass-Stelle_Immenstadt_(Bearbeitung beim FA Kempten)Immenstadt0831 256-1138, 1139
127/100/00000 - 127/799/99999 Stundungs- und Erlass-Stelle_KemptenKempten0831 256-1138, 1139
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar