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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Kempten-Immenstadt hat in diesem Bereich eine erweiterte örtliche Zuständigkeit auch für die Amtsbezirke der Finanzämter Garmisch-Partenkirchen, Kaufbeuren mit der Außenstelle Füssen, Lindau, Memmingen-Mindelheim und Weilheim-Schongau.

Im Bereich der Steuerfahndungsstelle gibt es keine festen Zuständigkeiten der Sachbearbeiter. Bitte entnehmen Sie die Telefonnummer der Steuerfahndungsstelle aus dem Ihnen zugegangenen Schreiben oder wenden Sie sich an die nachfolgende Telefonnummer.

Ansprechpersonen

AufgabenbereichDienststelleTelefon 0831 256 + Nebenstelle
SteuerfahndungKempten0831 256-1400
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar